Naturschutz

 

Kanuwanderweg linksrheinische Altrheinarme

 

Bezüglich der geplanten Befahrungsregelungen der linksrheinischen Altrheinarme zwischen Waldsee und Leimersheim fand am 08.07.03 um 18:00 Uhr beim Kanu-Club Speyer eine Informationsveranstaltung statt. Neben den Kanuten aus der Pfalz waren auch zahlreiche Paddler aus dem Badischen zwischen Karlsruhe und Mannheim angereist. An der Veranstaltung nahmen auch die beiden Präsidenten der Pfälzischen und Badischen Kanu-Verbände teil. Die Vorstellung des Konzeptes erfolgte durch Vertreter des Landessportbundes Rheinland-Pfalz und des rheinland-pfälzischen Innenministeriums.

 

Aber was ist das Konzept ? Durch europäische Regelungen wie die FFH-Richtlinie ist jedes Mitgliedsland verpflichtet, bestimmte Gebiete unter Schutz zu stellen. Daher steht zu befürchten, dass im Wege von Rechtsverordnungen Befahrungs- und Nutzungsregelungen der Gewässer im großen Umfang bevorstehen. Um sich letztendlich Befahrungsmöglichkeiten dauerhaft zu sichern sollen Kanuten und Naturschützer bereits jetzt einen Vertrag schließen, der zwar die derzeitigen Möglichkeiten einschränkt, aber einen gewissen Standard garantiert. Die Naturschützer würden damit darüber hinausgehende Forderungen zunächst ausschließen. Diese Vereinbarung soll wohlgemerkt in der Form eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen den Sport- und Naturschutzverbänden geschlossen werden. Die zuständigen Verwaltungsbehörden würden dann später anhand dieser Vereinbarung entsprechende Rechtsverordnung zum Naturschutz erlassen, ohne dass die Interessen noch einmal neu verhandelt werden müssten.  Der momentane Vertragsentwurf enthält teilweise Regelungen, die bislang einseitig von den Naturschutzverbänden eingebracht wurde. Ziel der Veranstaltung war von Seiten des Sportes ein Feedback zu erhalten und ggf. Änderungswünsche zu formulieren.

 

Die vorgesehenen Regelungen im Einzelnen:

 

Otterstädter Altrhein

Vom Rhein verläuft der Wasserweg in südliche Richtung strommittig bis zur einzurichtenden Umtragestelle in den Angelhofer Altrhein in Höhe des Kieswerkes am Baggerloch. Eine zeitliche oder bootstypenbezogene Beschränkung ist nicht geplant.

 

Angelhofer Altrhein

Von der Umtragestelle aus dem Otterstädter Altrhein verläuft der Wasserweg östlich zum Rheinstrom, und südwestlich zur Autobahnbrücke. Der südliche ausgebaggerte See in Höhe des Campingplatzes wird für die Zeit vom 01.10.-31.03. jeden Jahres gesperrt. Änderungswunsch der Sportler: Direkte Ein- und Ausfahrten soll auch auf dem gesperrten Teil ganzjährig möglich sein.

 

Berghäuser Altrhein

Der Außenbogen darf ganzjährig nicht befahren werden. Der nördliche Teil des Innenbogens soll bis zur Grenze des Naturschutzgebietes ganzjährig befahren werden. Der südliche Teil wird in der Zeit vom 01.03.-15.07. gesperrt. Änderungswunsch der Sportler: Die zeitliche Beschränkung im südlichen Teil erfolgt nicht. Dafür wird eine Einschränkung der ganzjährigen Befahrung auf einen schmalen Wasserweg am linken oder rechten Ufer vorgenommen.

 

Mechtersheimer Altrhein/Schäferweiher

Der Wasserweg verläuft vom Rhein bis zur Umtragestelle in den Schäferweiher. Hierbei ist eine Sperre vom 01.03. - 15.07. vorgesehen. Die Umtragestelle ist in der Zeit 01.10. - 31.03 jeweils gesperrt. Für die Befahrung des Schäferweihers ist eine Befahrungssperre vom 01.03. - 15.03. geplant. Änderungswunsch der Sportler: Die Befahrungsregelung wird an die bisherige angepasst, die besagt, dass in der Zeit vom 01.10. - 31.03 nicht gefahren werden darf.

 

Lingenfelder Altrhein

Der Außenbogen bis zum Bahnhof Lingenfeld wird ganzjährig gesperrt. Für die Strecke vom Rhein bis zum Bahnhof Lingenfeld und Kattenbuckel bis Umtragestelle in den Hafen Germersheim soll eine Beschränkung zwischen dem 01.03. - 15.07. bestehen. Änderungswunsch der Sportler: Wie im Berghäuser Altrhein soll die zeitliche durch eine räumliche Befahrungsregelung ersetzt werden.

 

Sondernheimer Altrhein/Michelsbach

Die Strecke Schleusenhaus bis zum Otterbach soll für alle Boote außer Einer ohne Steuer ganzjährig gesperrt bleiben. In der Zeit vom 01.03. - 15.07. soll auch diesen eine Befahrung verwehrt bleiben. Änderungswunsch der Sportler: Wie im Berghäuser Altrhein soll die zeitliche durch eine räumliche Befahrungsregelung ersetzt werden.

 

Leimersheimer Altrhein

Ganzjährige Sperre für alle Wasserfahrzeuge vorgesehen.

 

Die Änderungswünsche sind formuliert und werden in Nachverhandlungen mit den Naturschutzverbänden eingebracht. Ob diese Berücksichtigung finden werden und ob eine vertragliche Regelung zustande kommen wird, vermag jetzt noch niemand zu sagen. Sicher ist offenbar, dass der bisherige Status nicht erhalten bleibt.

 

Michael Walter

 

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