Ist meine Lizenz noch gültig ? In der Vergangenheit bestanden häufig Unklarheiten und Schwierigkeiten bei Vereinen und Verbänden über den Zeitraum der Gültigkeit von DSB-Lizenzen für Übungs-, Jugend- und Organisationsleiter. Um dieser aktuellen Diskussion ein Ende zu bereiten und zugleich eine Regelung zum Umgang mit ungültigen Lizenzen zu schaffen, wurde von der LSV-Kommission Lehrwesen eine landeseinheitliche Verfahrensweise hinsichtlich der Geltungsdauer von DSB-Lizenzen auf der ersten Stufe sowie bei der Verlängerung ungültiger Lizenzen beschlossen. 1. Die Gültigkeit einer Übungsleiterlizenz beträgt grundsätzlich vier Jahre und endet am 31. Dezember des letzten Jahres. Eine Verlängerung der Lizenz auf erster Lizenzstufe erfolgt nach Teilnahme an Fortbildungslehrgängen ( min. 15 Unterrichtseinheiten) für weitere vier Jahre bis zum 31. Dezember. Ab dem Zeitpunkt der letzten Fortbildung wird die DSB-Lizenz auf weiter vier Jahre zum Jahresende verlängert. 2. Wurde eine Lizenz nicht alle vier Jahre verlängert und ist somit zwischenzeitlich abgelaufen, wird für eine Verlängerung für weitere vier Jahre nicht das Datum der Fortbildung, sondern das Datum der letzten Gültigkeit der Lizenz gerechnet. 3. Eine Lizenz, die länger als vier Jahre abgelaufen war, wird bei Besuch einer Fortbildung nur für ein Jahr verlängert, d.h. wieder "in Wert gesetzt". Eine weitere Fortbildung innerhalb des nächsten Jahres ermöglicht dann wieder eine Verlängerung für vier Jahre. Weitere Auskünfte: Helmut Wolff, Tel. 0771/9294900, ausbildung@kanu-baden.de
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