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Naturschutzgebiet
Neckarburg
Das
Regierungspräsidium Freiburg hat eine Änderung der
Befahrungsregelung für den Neckar im Bereich des
Naturschutzgebietes Neckarburg bei Dietingen/Rottweil
(Neckar-Kilometer 331 bis 325) bekannt gegeben. Ab sofort ist
die Befahrung dieses Abschnittes nur noch ab einem
Mindestwasserstand von 90 cm am Pegel Rottweil zulässig. Die
aktuellen Wasserstände sind dort unter der Telefonnummer
0741/8730 abrufbar. Grund für diese Regelung ist, dass in
letzter Zeit immer häufiger das Naturschutzgebiet bei geringem
Wasserstand befahren wurde. Wegen der |

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damit verbundenen zahlreichen Grund- und Uferberührungen kam es zu
erheblichen Zerstörungen am Flussbett mit dem schützenswerten
Fischlaich und Insektenlarven sowie zu Störungen der Vogelwelt. Der
Badische Kanu-Verband bittet, diese Befahrungsregelung auf dem
Neckarteilstück, das sich geographisch im Bezirk des Kanu-Verbandes
Württemberg befindet, zu beachten.
Quelle:
Kanu-Sport 7/03
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