Naturschutz

 

Naturschutzgebiet Neckarburg

 

Das Regierungspräsidium Freiburg hat eine Änderung der Befahrungsregelung für den Neckar im Bereich des Naturschutzgebietes Neckarburg bei Dietingen/Rottweil (Neckar-Kilometer 331 bis 325) bekannt gegeben. Ab sofort ist die Befahrung dieses Abschnittes nur noch ab einem Mindestwasserstand von 90 cm am Pegel Rottweil zulässig. Die aktuellen Wasserstände sind dort unter der Telefonnummer 0741/8730 abrufbar. Grund für diese Regelung ist, dass in letzter Zeit immer häufiger das Naturschutzgebiet bei geringem  Wasserstand  befahren  wurde.   Wegen  der

damit verbundenen zahlreichen Grund- und Uferberührungen kam es zu erheblichen Zerstörungen am Flussbett mit dem schützenswerten Fischlaich und Insektenlarven sowie zu Störungen der Vogelwelt. Der Badische Kanu-Verband bittet, diese Befahrungsregelung auf dem Neckarteilstück, das sich geographisch im Bezirk des Kanu-Verbandes Württemberg befindet, zu beachten.

 

Quelle: Kanu-Sport 7/03

 

Impressum   -   Home